Über Thomas Frank Leistungen Prozess Produktbereiche Regulatorische Updates Impressum Datenschutz Kontakt
PPWR April 2026

PPWR und Stoffe mit Besorgnispotenzial: Das PFAS-Verbot steht für August 2026 fest. Eine breitere SoC-Liste hängt noch vom ECHA-Bericht ab.

Die Verordnung (EU) 2025/40 enthält zwei getrennte Ebenen chemischer Beschränkungen für Verpackungen. Die erste ist bereits gesetzlich festgelegt. Ab dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen PFAS nur noch unterhalb definierter Schwellenwerte enthalten. Die zweite Ebene ist breiter angelegt und noch in Entwicklung. Sie betrifft Stoffe mit Besorgnispotenzial über verschiedene Verpackungsarten hinweg. ECHA hat dazu im September 2025 einen Call for Evidence gestartet. Die Kommission muss zusammen mit ECHA bis zum 31. Dezember 2026 einen Bericht vorlegen. Dieser kann weitere Beschränkungen unter PPWR oder REACH auslösen. Bis dahin bleibt der breitere SoC-Rahmen offen.

Rechtsgrundlage Verordnung (EU) 2025/40, Art. 5 zu Stoffen mit Besorgnispotenzial und Art. 5 Abs. 5 zu PFAS-Beschränkungen in Lebensmittelkontaktverpackungen.
Was ab dem 12. August 2026 gilt PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen: max. 25 ppb je einzelner PFAS (gezielte Analyse); max. 250 ppb PFAS gesamt.
Schwermetalle (Pb, Cd, Hg, Cr VI): combined max. 100 mg/kg in all packaging (unchanged from Directive 94/62/EC).
Was noch offen ist Der Bericht von Kommission und ECHA zu Stoffen mit Besorgnispotenzial in Verpackungen ist bis zum 31. Dezember 2026 fällig. Er kann weitere Beschränkungen unter PPWR oder REACH auslösen. Über PFAS und Schwermetalle hinaus gibt es bisher keine abschließende SoC-Liste.
ECHA-Verfahren Der Call for Evidence zu Stoffen in Verpackungen wurde am 17. September 2025 gestartet und endete am 28. Oktober 2025. Die Ergebnisse fließen in den Bericht der Kommission ein, der Ende 2026 vorliegen muss.
Betroffen sind Unmittelbar betroffen sind alle Hersteller und Importeure von Lebensmittelkontaktverpackungen, insbesondere beim Thema PFAS. Hersteller aller Verpackungsarten sollten außerdem den weiteren Prozess von ECHA und Kommission zu Stoffen mit Besorgnispotenzial beobachten.
Empfohlene Maßnahmen Lebensmittelkontaktverpackungen jetzt nach dem Stufenansatz der Kommission auf PFAS prüfen (Gesamtfluor-Screening, dann gezielte Analyse ab >50 ppm). Map all substances of concern across packaging portfolio in preparation for the broader SoC report.
PPWR April 2026

Die Kommission veröffentlicht PPWR-Leitfaden und FAQ vier Monate vor dem Anwendungsbeginn.

Am 30. März 2026 hat die Europäische Kommission erstmals ein umfassendes Auslegungspaket zur Verordnung (EU) 2025/40 veröffentlicht. Es umfasst ein Leitdokument, einen Anhang und einen FAQ-Katalog. Behandelt werden zentrale Fragen, die vor dem Anwendungsbeginn im August 2026 geklärt werden mussten. Dazu gehören die Definition von Verpackung, die Rollenverteilung in der Lieferkette, PFAS-Beschränkungen für Lebensmittelkontaktverpackungen, Zeitpläne zur Rezyklierbarkeit, Verpackungsminimierung, Wiederverwendungsziele und das Verhältnis zur Einwegkunststoffrichtlinie. Der Leitfaden ändert die Verordnung nicht, gibt aber die Auslegung der Kommission für eine möglichst einheitliche Anwendung in der EU wieder.

Veröffentlicht 30. März 2026. Referenz der Kommission: IP/26/664.
Gilt ab 12. August 2026 für die allgemeine Anwendung der PPWR. Weitere Vorschriften gelten stufenweise bis 2040.
Betroffen sind Betroffen sind alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, also Hersteller, Importeure, Erzeuger, Händler und Online-Marktplätze.
Empfohlene Maßnahmen Der Leitfaden sollte genutzt werden, um die eigene Rollenklassifizierung zu prüfen, den PFAS-Status von Lebensmittelkontaktverpackungen zu bestätigen und Wiederverwendungs- sowie Rezyklierbarkeitsanforderungen vor August 2026 zu bewerten.
DPP März 2026

ISO und IEC kündigen ein neues gemeinsames Technisches Komitee für Standards zum Digitalen Produktpass an.

ISO und IEC haben ein neues gemeinsames Technisches Komitee eingerichtet, ISO/IEC JTC 5, das Standards für den Digitalen Produktpass entwickeln soll. Der Schwerpunkt liegt auf sektorübergreifender Interoperabilität, dem Systemrahmen des DPP und dem weiteren DPP-Ökosystem. Acht harmonisierte Standards für DPP-Daten und Interoperabilität werden bis 2026 erwartet. Sie sollen die technische Grundlage für DPP-Pflichten im Zusammenhang mit der ESPR ab 2027 schaffen. Das digitale EU-Register soll bis Juli 2026 betriebsbereit sein.

Status Die Einrichtung von ISO/IEC JTC 5 wurde im März 2026 angekündigt. Das Komitee wird derzeit aufgebaut und die relevanten Standards befinden sich in Entwicklung. CEN/CLC JTC 24 auf EU-Ebene ist bereits seit dem dritten Quartal 2023 aktiv.
Wichtiger Meilenstein Das digitale EU-Register soll bis Juli 2026 betriebsbereit sein. Die ersten DPP-Pflichten, für Batterien, gelten ab Februar 2027.
Betroffen sind Betroffen sind alle Unternehmen, die die DPP-Umsetzung vorbereiten, insbesondere Technologieanbieter, Hersteller und Compliance-Teams.
Empfohlene Maßnahmen Die Arbeiten von ISO/IEC JTC 5 sollten eng verfolgt werden. Die DPP-Datenarchitektur sollte an ISO/IEC 15459:2015 zu eindeutigen Identifikatoren und an kommende Interoperabilitätsstandards angepasst werden.
REACH März 2026

Universelle PFAS-Beschränkung: ECHA-Vorschlag in Prüfung.

Der universelle Beschränkungsvorschlag von ECHA für PFAS unter REACH befindet sich im regulatorischen Verfahren. Wenn er angenommen wird, wäre dies eine der umfassendsten Chemikalienbeschränkungen in der Geschichte der EU und würde eine sehr große Zahl von Produktkategorien betreffen. Mit einer endgültigen Entscheidung ist nicht vor 2026 oder 2027 zu rechnen.

Status Der Vorschlag ist in Prüfung. Eine verbindliche Entscheidung liegt noch nicht vor.
Betroffen sind Betroffen sind Hersteller, die PFAS in Produkten, Textilien, Beschichtungen oder Verpackungen verwenden.
Empfohlene Maßnahmen Die PFAS-Stofferfassung entlang der Lieferkette sollte jetzt begonnen werden.

Diese Website verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie Google Fonts (externe Schriftarten). Es werden keine Tracking- oder Analyse-Cookies eingesetzt. Datenschutzerklärung / Datenschutz

Mehr erfahren
BWBR Juli 2025

Batterie-Sorgfaltspflichten auf 2027 verschoben. Verordnung (EU) 2025/1561 ändert Verordnung (EU) 2023/1542.

Die Verordnung (EU) 2025/1561 verschiebt die batteriebezogenen Sorgfaltspflichten um zwei Jahre. Die Regelungen zur verantwortungsvollen Beschaffung, Verarbeitung und zum Handel mit Kobalt, Naturgraphit, Lithium und Nickel sollten ursprünglich ab dem 18. August 2025 gelten. Sie gelten nun ab dem 18. August 2027. Auch die Frist für die Leitlinien der Kommission wurde entsprechend verlängert.

Rechtsgrundlage Verordnung (EU) 2025/1561, veröffentlicht im Amtsblatt L 2025/1561 am 30. Juli 2025, zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1542, Art. 48 bis 52 zu den Sorgfaltspflichten.
Neue Frist Die Sorgfaltspflichten gelten nun ab dem 18. August 2027 statt ab dem 18. August 2025. Die Leitlinien der Kommission sollen bis zum 26. Juli 2026 vorliegen.
Betroffen sind Betroffen sind Hersteller und Importeure, die Batterien in der EU in Verkehr bringen und Kobalt, Naturgraphit, Lithium oder Nickel in ihrer Lieferkette einsetzen.
Empfohlene Maßnahmen Die Verschiebung hebt die Pflicht nicht auf. Die zusätzliche Zeit sollte genutzt werden, um Rohstoffflüsse kritischer Materialien zu erfassen und eine Infrastruktur zur Rückverfolgbarkeit der Lieferkette aufzubauen.
BWBR August 2026

Batterieverordnung: Die harmonisierte Kennzeichnung wird ab August 2026 erweitert. Der Batteriepass wird ab Februar 2027 verpflichtend.

Unter der Verordnung (EU) 2023/1542 stehen zwei wichtige Meilensteine bevor. Ab dem 18. August 2026 werden die harmonisierten Kennzeichnungspflichten erweitert. Ab dem 18. Februar 2027 müssen alle Batterien einen QR-Code tragen. Bei Fahrzeugbatterien, LMT-Batterien und wiederaufladbaren Industriebatterien über 2 kWh muss dieser QR-Code außerdem Zugang zum digitalen Batteriepass geben.

Rechtsgrundlage Verordnung (EU) 2023/1542, Art. 13 zu Kennzeichnung und QR-Code, Art. 77 zum Batteriepass, Anhang VI Teil C und Anhang XIII.
Wichtige Termine 18. August 2026: erweiterte harmonisierte Kennzeichnung. 18. Februar 2027: QR-Code auf allen Batterien verpflichtend; Batteriepass verpflichtend für EV-, LMT- und Industrial batteries >2 kWh.
Betroffen sind Betroffen sind alle Hersteller, Importeure und Händler, die Batterien in der EU in Verkehr bringen, unabhängig von Batterietyp oder Herkunft.
Empfohlene Maßnahmen Die Planung der Infrastruktur für den Batteriepass sollte jetzt beginnen. Das QR-Code- und Passsystem muss ab Februar 2027 beim Inverkehrbringen vollständig funktionsfähig sein.
Spielzeug Januar 2026

Neue Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509: Der DPP ersetzt die Konformitätserklärung.

Neue Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509: Der DPP ersetzt die Konformitätserklärung.

In Kraft 1. Januar 2026.
Gilt ab Die Verordnung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Spielzeugrichtlinie wird 54 Monate später aufgehoben, was den vollständigen Anwendungsbeginn auf etwa Mitte 2030 legt.
Betroffen sind Betroffen sind Hersteller, Importeure, Händler und Online-Marktplätze, die Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren in der EU verkaufen.
Empfohlene Maßnahmen Die DPP-Infrastruktur sollte frühzeitig geplant werden. Chemische Formulierungen sollten gegen die neuen Verbotslisten geprüft werden. Die Pflichten für vernetzte Spielzeuge sollten auch im Zusammenhang mit der KI-Verordnung bewertet werden.
NLF November 2025

European Product Act: Die Kommission konsultiert zur Überarbeitung von NLF, CE-Kennzeichnung und Marktüberwachung.

Im November 2025 hat die Europäische Kommission zwei öffentliche Konsultationen gestartet, die in den geplanten European Product Act einfließen sollen. Eine betrifft das New Legislative Framework. Die andere betrifft die Marktüberwachungsverordnung. Das Vorhaben ist besonders relevant, weil jede Reform des NLF voraussichtlich Auswirkungen auf eine große Zahl von EU-Produktrechtsakten haben wird. Die Kommission hat außerdem signalisiert, dass Digitale Produktpässe zu einem zentralen Compliance-Instrument für CE-gekennzeichnete Produkte werden sollen.

Source Die Kommission hat am 12. November 2025 zwei öffentliche Konsultationen gestartet. Eine betrifft das New Legislative Framework, die andere die Marktüberwachungsverordnung.
Konsultationen Die Konsultationen betrafen das New Legislative Framework, also den Beschluss Nr. 768/2008/EG, sowie die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020. Beide liefen bis zum 4. Februar 2026.
Zentrale Ziele Vereinfachung der Dokumentations- und Konformitätsbewertungspflichten
Klarere Regeln für aufbereitete, wiederaufgearbeitete und Produkte mit zweitem Leben
Integrate Digital Product Passport as central compliance tool across CE-marked products
Strengthen market surveillance and enforcement, including for e-commerce imports
Align definitions across 30 NLF-based legislative acts
Zeitplan Legislativvorschlag für Q3 2026 erwartet. Teil des Arbeitsprogramms der Kommission 2026.
Betroffen sind Alle manufacturers, importers and distributors placing CE-marked products on the EU market . the NLF underpins RED, LVD, EMC, Maschinen, PPE, PED, MDR and 22 other EU product acts
Empfohlene Maßnahmen Den für Q3 2026 erwarteten Legislativvorschlag der Kommission verfolgen. DPP-Bereitschaft als Ersatz für die Konformitätserklärung im gesamten Produktportfolio prüfen.
RED August 2025

RED Art. 3(3)(d)(e)(f): Cybersicherheitsanforderungen sind nun für internetfähige Funkanlagen verpflichtend.

Commission Delegated Regulation (EU) 2022/30, supplementing Directive 2014/53/EU (RED), has been applicable since 1 August 2025. It activates the essential requirements of Article 3(3)(d), (e) and (f) of the RED for defined categories of radio equipment . any device capable of communicating over the internet, whether directly or via another device. This includes smartphones, tablets, IoT devices, wearables, smart toys, and connected industrial equipment. The requirements cover protection of the network from harm, protection of personal data and privacy, and fraud prevention. Harmonised standards EN 18031-1, -2 and -3 were published in the Official Journal on 30 January 2025, but come with restrictions . manufacturers must carefully assess whether their product meets all conditions for self-declaration or whether Notified Gremium involvement is required. Delegated Regulation (EU) 2022/30 is scheduled for repeal on 11 December 2027, when the Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847 takes over.

Rechtsgrundlage Commission Delegated Regulation (EU) 2022/30 of 29 October 2021, supplementing RED 2014/53/EU, Art. 3(3)(d)(e)(f). Veröffentlicht OJ 12 January 2022. Applicable from 1 August 2025 (postponed from 1 August 2024 by Delegated Regulation (EU) 2023/2444).
Anforderungen Art. 3(3)(d): Das Gerät darf das Netz nicht schädigen oder Netzressourcen missbrauchen
Art. 3(3)(e): Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre von Nutzern und Teilnehmern
Art. 3(3)(f): Scotection from fraud (applies where device enables monetary transactions)
Harmonisierte Normen EN 18031-1, EN 18031-2, EN 18031-3 – veröffentlicht im Amtsblatt am 30. Januar 2025 (Durchführungsbeschluss (EU) 2025/138). Mit Einschränkungen gelistet – vollständige Konformitätsvermutung gilt nur, wenn alle anwendbaren Klauseln eingehalten sindt. Non-compliant with restrictions: Notified Gremium route required.
Nächster Schritt Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 wird am 11. Dezember 2027 aufgehoben und durch die Pflichten des Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847 ab diesem Datum ersetzt.
Betroffen sind Betroffen sind Hersteller, Importeure und Händler von internetfähigen Funkanlagen – IoT-Geräte, Wearables, vernetzte Spielzeuge, Smart-Home-Geräte, industrielle Funkanlagen mit Internetanbindung
Empfohlene Maßnahmen Den Anwendungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30 für das eigene Produkt prüfen. EN 18031-Einschränkungen bewerten. Modul A bestätigen oder Benannte Stelle einschalten. Übergang zum CRA vorbereiteion from December 2027.
RED August 2025

USB-C-Pflicht für das einheitliche Ladegerät. Voller Anwendungsbereich ab 2026.

Under the Radio Equipment Directive amendment, USB-C charging became mandatory for most portable electronic devices from 28 December 2024. Laptops follow from 28 April 2026. The regulation covers smartphones, tablets, cameras, headphones, portable speakers and handheld game consoles.

Gilt ab 28. Dezember 2024 (die meisten Geräte); 28. April 2026 (Laptops)
Betroffen sind Betroffen sind Hersteller und Importeure von tragbarer Unterhaltungselektronik
Empfohlene Maßnahmen Produktumfang prüfen, technische Dokumentation und Konformitätserklärung aktualisieren
ESPR April 2025

Der erste ESPR-Arbeitsplan wurde verabschiedet. Prioritäre Produktgruppen sind bestätigt.

The European Commission adopted the first ESPR working plan on 16 April 2025, covering a minimum of three years. Priority product groups include textiles, electronics, furniture, tyres, detergents and steel. The plan sets the timeline for delegated acts that will establish product-specific ecodesign requirements.

Adopted 16 April 2025
Betroffen sind Betroffen sind Hersteller von Textilien, Elektronik, Möbeln, Reifen, Stahl und Reinigungsmitteln
Empfohlene Maßnahmen Prüfen, ob die eigene Produktkategorie im ersten Arbeitsplan enthalten ist, und kommende delegierte Rechtsakte beobachten
KI-Verordnung Februar 2025

KI-Verordnung: Die Regeln zu verbotenen Praktiken gelten jetzt.

From 2 February 2025, the provisions on prohibited AI practices under Regulation (EU) 2024/1689 became applicable. This includes bans on AI systems that use subliminal manipulation, exploit vulnerabilities, or enable social scoring by public authorities. Obligations for general-purpose AI models apply from August 2025.

Gilt ab 2. Februar 2025 (verbotene Praktiken); 2. August 2025 (GPAI-Modelle)
Betroffen sind Betroffen sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen in der EU
Empfohlene Maßnahmen Im Einsatz befindliche KI-Systeme auf Einhaltung der Verbote überprüfen
CPR Januar 2025

Neue Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110: vollständige Neufassung, nicht nur eine Änderung.

Regulation (EU) 2024/3110 was published in the Official Journal on 18 December 2024 and entered into force on 7 January 2025. It fully repeals and replaces CPR 305/2011. It is a comprehensive recast. It adds mandatory sustainability indicators, a legal basis for Digital Product Passports, stronger CE marking rules, and a revised framework for market surveillance and enforcement.

Veröffentlicht Veröffentlicht in the Official Journal on 18 December 2024. In Kraft since 7 January 2025.
Gilt ab Die meisten Bestimmungen gelten ab dem 8. Januar 2026. Sanktionen nach Artikel 92 gelten ab dem 8. Januar 2027. Die alte Bauprodukteverordnung 305/2011 wird ab dem 8. Januar 2040 vollständig aufgehoben.
Wesentliche Änderungen Mandatory declaration of Global Warming Potential (GWP) from January 2026 (Annex II a–d)
Expanded sustainability indicators from January 2030 (Annex II e–m)
Full life cycle environmental reporting from January 2032 (Annex II a–s)
Rechtsgrundlage for Digital Product Passports — details via delegated acts expected post-2026
37 product families in Annex IV replacing old product families
Strengthened market surveillance and enforcement with penalties
Paralleles Regime Die alte Bauprodukteverordnung 305/2011 gilt weiterhin für Produkte, die noch durch harmonisierte Normen des bisherigen Regelungsrahmens abgedeckt sind, bis neue harmonisierte Normen vee issued under the new CPR.
Betroffen sind Betroffen sind Hersteller, Importeure und Händler von Produkten zur dauerhaften Einbettung in Bauwerke oder Ingenieurbauwerke in der EU.
Empfohlene Maßnahmen Die relevante Produktfamilie in Anhang IV identifizieren. Prüfen, ob bereits harmonisierte technische Spezifikationen unter dhe new CPR and prepare for the first sustainability related obligations from January 2026.
GPSR Dezember 2024

GPSR ersetzt die GPSD. Neue Pflichten für Online-Marktplätze.

The General Product Safety Regulation (EU) 2023/988 became fully applicable on 13 December 2024. and replaced the General Product Safety Directive. Wesentliche Änderungen include mandatory internal accident reporting, new obligations for online marketplace operators, and stricter requirements for the EU Responsible Person.

Gilt ab 13 December 2024.
Betroffen sind Alle economic operators, online marketplace operators, and importers without an EU establishment.
Empfohlene Maßnahmen Die Einrichtung der EU-verantwortlichen Person überprüfen. Technische Dokumentation und Rückrufverfahren ebenfalls aktualisieren.
Maschinen Juli 2023

Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230: Sie ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab Januar 2027.

Regulation (EU) 2023/1230 was published on 29 June 2023 and entered into force on 19 July 2023. It replaces the Maschinen Directive fully. It applies from 20. Januar 2027 ohne überlappende Übergangsregelung nach diesem Datum. Es ist zugleich das erste EU-Maschinenrecht, das KI, Cybersicherheit und digital vernetzte Systeme ausdrücklich adressiert.

Veröffentlicht Veröffentlicht in the Official Journal on 29 June 2023. In Kraft since 19 July 2023.
Gilt ab 20 January 2027 is the hard application date. There is no transitional overlap after that point. Maschinen Directive 2006/42/EC remains applicable until 19 January 2027.
Wesentliche Änderungen Directive → Regulation: directly binding, no national transposition, uniform application across all EU states
AI and cybersecurity: first machinery legislation to include explicit requirements for AI-integrated and digitally connected machinery
Control systems: new requirements for safety-related control systems including traceability log for safety software versions
Digital instructions: manufacturers may now provide user instructions in digital format
Importer and distributor obligations: aligned to New Legislative Framework (NLF) — new obligations for importers and distributors previously not applicable under the Directive
Annex I (high-risk machinery): six categories requiring mandatory third-party conformity assessment — applying harmonised standards does not remove this obligation
Substantial modification: clarified definition — modifiers may become manufacturers with full obligations
Market surveillance: strengthened procedures and updated conformity assessment routes
Betroffen sind Betroffen sind Hersteller, Importeure und Händler von Maschinen, verwandten Produkten, Sicherheitsbauteilen, unvollständigen Maschinen und auswechselbaren Ausrüstungent placed on the EU market.
Empfohlene Maßnahmen Eine Lückenanalyse gegenüber den grundlegenden Anforderungen der neuen Verordnung durchführen, insbesondere für Steuerungssysteme, KI und Cybersicherheit snd documentation formats. It should also be checked whether the product falls under Annex I and therefore requires mandatory third party conformity assessment.
>

Alle Einträge basieren auf Primärquellen — Veröffentlichungen im Amtsblatt, Mitteilungen der Europäischen Kommission und Kommunikationen der Normungsorganisationen. Keine Interpretation über den Wortlaut des Quelldokuments hinaus.

This website uses only technically necessary cookies and Google Fonts. No tracking or analytics cookies are used.   Datenschutz  ·  Impressum

Mehr erfahren